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Zum Anwalt! - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Wir empfehlen allen Aussteigern einen in solchen Sachen erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Leider ist die Rechtsmaterie für viele Anwälte Neuland. Man merkt das an einer Reihe von negativen Urteilen, zu denen es nicht hätte kommen müssen, wenn sachkundig beraten worden wäre. Es empfielt sich daher dringend, einen hiermit erfahrenen Anwalt aufzusuchen. Für einen Laien ist der Versuch, sein Geld im Alleingang zurück zu bekommen fast aussichtslos. Wagen Sie also besser nie eine Klage ohne anwaltliche Begleitung.
Natürlich gibt es auch immer wieder, wenn auch selten, Urteile, die Rückforderungsansprüche zurückweisen. Diese Urteile werden dann von den Abzockern verbreitet, um die Opfer zu entmutigen. Fallen Sie nicht darauf herein. Nur ein erfahrener Anwalt kann beurteilen, ob Ihre Sache tatsächlich aussichtslos ist. In der Regel ist sie es nach unserer Erfahrung nicht! Die anwaltliche Erstberatung ist nicht teuer und wird Ihnen in der Vielzahl der Fälle einen Weg aufzeigen, wie Sie ihr Geld zurückerhalten oder weitere Unkosten vermeiden können.
Bitte bedenken Sie: Vor Ihrem Ausstieg müssen Sie so viel Beweismaterial wie möglich sammeln! Jede Telefonnummer, jedes Autokennzeichen kann weiterhelfen.
Bitte bedenken Sie auch: Eine aktive organisatorische Teilnahme an einem Schenkkreis kann dazu führen, daß Sie für den Schaden anderer mithaften und daß evtl. ein Strafverfahren eingeleitet wird.
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