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Wie Sie vielleicht wissen, sind Schenkkreise in Deutschland derzeit noch nicht strafbar. Nun, strafbar schon, aber bislang hat sich nach unserer Kenntnis keine Staatsanwaltschaft die Mühe gemacht, ermittelnd hinter die Strukturen zu kommen. Diese Untätigkeit führte in der Vergangenheit zu einer Vielzahl weggelegter Strafanzeigen.
Wir machen keinem Staatsanwalt einen Vorwurf deswegen, weisen aber ausdrücklich darauf hin, daß Schenkkreise neuerdings ausdrücklich hiermit werben. In manchen Kreisen wird sogar behauptet, Richter oder Staatsanwälte wären Teilnehmer.
Der Ermittlungsaufwand ist enorm und die meisten Anzeigeerstatter können nur von freundlichen Leuten berichten, deren Vornamen sie kennen. Recht wenig, wenn ein Beamter begründen soll, warum eine Fahndungsgruppe über Monate hinweg auf Kosten des Steuerzahlers ermitteln soll.
Hier müssen die Betroffenen selbst Vorarbeit leisten. - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Geld zurück? Hier ist nicht die Polizei zuständig, sondern Anwälte und Zivilgerichte. Erste Erfolge haben den Weg geebnet. Mittlerweile gibt es auch zwei Urteile des Bundesgerichtshofes und hunderte von Instanzurteilen zu den unterschiedlichsten Fallgestaltungen. Es gibt Fälle, bei denen nur die Ankündigung Klage zu erheben, das Geld zurück gebracht hat, weil die Beschenkten eingesehen haben, daß sie mit einem Prozeß alles nur teurer gemacht hätten.
Urteile, die vor den Musterurteilen des BGH ergangen sind, haben im Hinblick auf § 817 Satz 2 BGB nur noch historische Bedeutung, können aber wegen anderer Fragen noch wichtig sein. Neue Entwicklungen in der Rechtsprechung stellen wir ins Forum.
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