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Zunächst einmal reagieren Sie bitte nicht panisch, unterlassen Sie aber jede Mithilfe bei der Gestaltung, Durchführung oder Werbung. Unterlassen Sie auch jede Aufforderung an andere Personen mitzumachen.
Sichern Sie Beweise! Jede Information kann hilfreich sein. Reden Sie mit keinem anderen Kreisteilnehmer über Ihre Absicht.
Folgende Informationen / Unterlagen können besonders wichig sein:
- Name und Vorname und Anschrift von Organisatoren und Opfern; - Autokennzeichen; - Schenkungsurkunden, blanko oder ausgefüllt; - andere Schriftstücke, wie Tabellen oder Funktionsschemata; - Informationen über andere Schenkkreise (Teilnehmer, Organisatoren, Treffpunkte); - Telefonnummern (am besten Festnetz)
Für Ihren Rückforderungsanspruch benötigen Sie unbedingt:
- Name und Anschrift der beschenkten Person; - einen, besser mehrere Zeugen, besser einen schriftlichen Beleg der Schenkung
Auch wenn Ihre Informationen lückenhaft sind, Sie haben z.B. nur die Festnetztelefonnummer oder ein Auto-Kennzeichen, kann Ihnen oft geholfen werden. Geben Sie nicht auf, bevor Sie mit einem Spezialanwalt gesprochen haben.
Übertreiben Sie bei allem nicht! Nehmen Sie einen guten Bekannten mit. Im Zweifel setzen Sie sich lieber ab, bevor jemand Verdacht schöpft.
Achten Sie darauf, so wenig wie möglich über sich selbst preis zu geben.
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